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(alle Tätigkeiten gemäß §6 StBerG ohne Rechts- und Steuerberatung)

Durch die, aus der Buchhaltung erhaltenen, Auswertungen wird die Einnahmen/Ausgaben Situation der Unternehmung ersichtlich. Eine permante Überwachung der aktuellen Unternehmenszahlen ist unbedingt notwendig, um ein schnelles Reagieren auf negative Entwicklungen zu ermöglichen. Vorbeugend ist es ratsam, die Kostenpostionen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen und über Möglichkeiten der Umsatzsteigerung nachzudenken und umzusetzen. Über die Erstellung eines Liquiditätsplans wird mehr Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Zahlungsein- und ausgängen erreicht.

Die Tätigkeiten beinhalten:

- regelmäßige Besprechnung der aktuellen Zahlen                                                     - regelmäßige Überprüfung der Kosten                                                                   - Recherchen zur Senkung der Kosten                                                                   - Erarbeiten von Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation                                 - Erstellung des Liquiditätsplans

Tätigkeiten in der Finanzplanung werden von einem, in Kooperation stehenden, unabhängigen Finanzberater begleitet.