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(alle Tätigkeiten gemäß §6 StBerG ohne Rechts- und Steuerberatung)

Die Buchhaltung und die damit verbundene finanzielle Lage stellt den Kern eines Unternehmens dar und bedarf der permanenten und sorgfältigen Pflege, um zu       jedem Zeitpunkt eine aussagefähige Information über den Erfolg oder Mißerfolg          der Unternehmung zu bekommen.

Die Tätigkeiten beinhalten:

- Sortieren und Ordnen aller Buchungsbelege                                                          - Kontieren und Buchen laufender Geschäftsvorfälle inkl. Prüfung auf Vollständigkeit       - Erstellung von Auswertungen                                                                             - Erstellung von Datensicherung und Datev Dateien 

Steuerrelevante Tätigkeiten können von einem, in Kooperation stehenden, Steuerberater durchgeführt werden. Diese Tätigkeiten werden vom Steuerberater direkt berechnet.